Lästiger Papierkram steht allen EigentümerInnen ins Haus, denn die Grundsteuerreform kommt. Die Grundsteuer wird auf Grundbesitz erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige Berechnungssystem als verfassungswidrig erklärt, da es auf jahrzehntealten Einheitswerten basiert. Die neue Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2025 gezahlt werden.
Daher erhalten alle Haus- und Grundstückseigentümer derzeit die Aufforderung ihrer Finanzverwaltung bis spätestens 31.10.2022 alle Angaben zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes abzugeben. Die Stadt Bonn hat eine Checkliste und viele hilfreiche Links zusammengestellt, um EigentümerInnen beim Ausfüllen der Feststellungserklärung zu unterstützen. Hier werden viele Fragen beantwortet und Hilfestellung geboten. Wir wünschen euch gutes Gelingen!
© Dalitz Immobilien GmbH, 29.06.2022, Foto: GordonGrand, Adobe Stock