Sie interessieren sich für den Kauf einer Immobilie auf dem spanischen Festland, den Balearen oder Kanaren? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Überblick über die Kaufnebenkosten beim Erwerb einer Immobilie in Spanien.
Die Kaufnebenkosten in Spanien betragen zwischen 8 und 13,5 % der Kaufsumme und sind abhängig von der Lage, dem Kaufpreis sowie der Art der Immobilie. Es gibt dabei einen Anteil, der unabhängig von der Immobilie ist und immer anfällt – und einen Anteil, der abhängig von der Immobilienart ist und sich alternativ berechnet.
Die immobilienunabhängigen Kaufnebenkosten übersteigen selten 2 % der Kaufsumme und setzen sich zusammen aus den Kosten für Rechtsanwalt, Notar und Co.
Die immobilienabhängigen Kaufnebenkosten hängen davon ab, ob Sie eine Gebraucht- oder Neubauimmobilie erwerben. Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie zahlen Sie in Spanien Grunderwerbsteuer. Deren Höhe variiert zwischen 6 und 11,5 %. Beim Kauf einer Neubauimmobilie zahlt der Käufer statt der Grunderwerbsteuer eine Mehrwertsteuer mit einem Satz von 7 % (auf den Kanaren) bzw. 10 % (auf dem spanischen Festland und den Balearen) sowie eine Beurkundungssteuer von 0,5 bis 1,5 %.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu unserem Immobilienportfolio sowie zu Details und Ausnahmen bei den Kaufnebenkosten in der von Ihnen gewählten Region haben.