Um mehr Familien eine Förderung zu ermöglichen, wird die Einkommensgrenze nun um 30.000 Euro angehoben. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ können künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro) bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.
Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) maximal eine Wohneinheit.
1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro (140.000 Euro)
3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro (165.000 Euro)
ab 5 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)
1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)
3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro (215.000 Euro)
ab 5 Kinder: 270.000 Euro (240.000 Euro)
Bisherige Kreditbeträge in Klammern.
Neben der Aktualisierung der WEF-Förderung ist auch angekündigt die allgemeine Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zu überarbeiten. Des Weiteren wird es ein neues Förderprogramm „Jung kauft alt“ geben. Dieses wir für 2024 und 2025 befristet angeboten werden. Gefördert wird der Erwerb von sanierungspflichtigen Bestandsgebäuden verbunden mit Sanierungsauflagen.
Copyright Text: © BFW Newsroom, Dalitz Immobilien, 29.09.2023
Bildnachweis: © Adobe Stock