+49 2222 978 9882
Mo. - Fr. 09.00 - 18.00 Uhr,
Sa. 10.00 - 16.00 Uhr

Bundesregierung erweitert Förderung für Familien

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird zum 16.10.2023 die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ausweiten. Die erweiterte Förderung soll laut KfW mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit geben, selbstgenutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben.

Bisher ist die Förderung mit Start 01.06.2023 kaum genutzt worden, da sie nach unserer Meinung nicht ausreichte, um die hohen Zinsen, die zu niedrigen Einkommensgrenzen und die Verunsicherung in der Bevölkerung im Bezug auf das GEG auszugleichen.

 

Erhöhte Einkommensgrenze ab 16.10.2023

Um mehr Familien eine Förderung zu ermöglichen, wird die Einkommensgrenze nun um 30.000 Euro angehoben. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ können künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro) bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Höhere maximale Kreditbeträge ab 16.10.2023

Junges Paar umarmt sich

Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) maximal eine Wohneinheit.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro (140.000 Euro)

  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro (165.000 Euro)

  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude (QNG)“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)

  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro (215.000 Euro)

  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro (240.000 Euro)

Bisherige Kreditbeträge in Klammern.

Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Jung kauft alt

Neben der Aktualisierung der WEF-Förderung ist auch angekündigt die allgemeine Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zu überarbeiten. Des Weiteren wird es ein neues Förderprogramm „Jung kauft alt“ geben. Dieses wir für 2024 und 2025 befristet angeboten werden. Gefördert wird der Erwerb von sanierungspflichtigen Bestandsgebäuden verbunden mit Sanierungsauflagen.

Copyright Text: © BFW Newsroom, Dalitz Immobilien, 29.09.2023
Bildnachweis: © Adobe Stock

Zur News-Übersicht

Erfahrungen & Bewertungen zu Dalitz Immobilien GmbH